Motorradschutzbekleidung bei der Prüfung

Schon seit 1. Mai 2014 ist es zur Pflicht geworden für den Erwerb des Motorradfürherscheines passende Schutzbekleidung zu tragen. Das heißt, sowohl bei den Ausbildungsfahrten und insbesonders bei der Prüfung müssen Fahrschüler der Klassen A, A1, A2 oder AM korrekt gekleidet sein.

 

Diese Kleidung ist also Pflicht für jeden Fahrschüler:

  • gut sitzender Mottorradhelm
  • Motorradhandschuhe
  • eng anliegende Motorradjacke
  • Motorradhose
  • Motorradstiefel mit Knöchelschutz
  • Rückenprotektor (entweder separat oder in die Jacke integriert)

 

Da keine konkrete Norm für die Schutzbekleidung genannt wird, sollte bei der Anschaffung darauf geachtet werden, dass der Helm nach ECE-R 22/05 geprüft wurde und die Protektoren eine CE-Prüfung aufweisen.

 

Bei Fragen zu dieser Neuregelung, könnt ihr euch natürlich an das Fahrschulteam wenden. Professionelle Beratung findet ihr im Motorrad-Shop eures Vertrauens.

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