Promillegrenzen im Straßenverkehr

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Photo: pixabay /bzwei

Jeder weiß, Alkohol und Auto fahren sind keine gute Kombination. Aber auch das Fahrrad sollte man nicht unbedingt als alternatives Fortbewegungsmittel nutzen, wenn man etwas getrunken hat. Doch welche Promillegrenzen gelten? Hier eine kleine Übersicht.

Spätestens ab 1,1 Promille gilt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit. Aber auch schon mit 0,3 Promille gefährdet man seinen Führerschein, wenn man Auffälligkeiten im Straßenverkehr zeigt. 


Alkoholverbot für Fahranfänger

Seit August 2007 gilt für Fahranfänger in der Probezeit oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres absolutes Alkoholverbot, das heißt 0,0 Promille. Alkohol ist auch für Fahrer verboten, die ein Kraftfahrzeug für das ein Personenbeförderungsschein nötig ist bewegen. Dazu zählen Busse oder Taxen.


Blutalkohol zwischen 0,3 und 0,5 Promille

Bei Alkohol bedingtem auffälligem Fahrverhalten, oder der Verwicklung in einen Unfall kann schon bei einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille ein Führerscheinentzug folgen. Bei 0,5 Promille ohne Auffälligkeiten kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Fällt man wiederholt wegen Alkohol am Steuer auf, kann eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet werden.


Blutalkohol ab 1,1 Promille

Wird bei der Kontrolle ein Alkoholwert von mehr als 1,1 Promille festgestellt, drohen ernste Konsequenzen. Neben 3 Punkten ins Flensburg, droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe, sowie ein Führerscheinentzug. Vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wird eine MPU angeordet.


Alkohol und Fahrradfahren

Prinzipiell ist es eine gute Idee nach dem Alkoholkonsum auf das Auto fahren zu verzichten. Aber auch mit dem Fahrrad nimmt man am Straßenverkehr teil. Bereits ab 0,3 Promille und Auffälligkeiten kann eine Strafanzeige drohen. Bei mehr als 1,6 Promille drohen, wie beim Kraftfahrzeug, 3 Punkte, Geldstrafe und eine MPU. Im Zweifelsfall sollte man also das Fahrrad lieber schieben.