Abschleppen leicht gemacht

Das Fahrzeug bleibt liegen und lässt sich nicht mehr starten. Natürlich kann man den Pannenhilfsdienst wie den ADAC anrufen, aber auch Privatpersonen können in dieser Situation helfen und das Fahrzeug abschleppen. Was gibt es dabei zu beachten?

Beim Abschleppen eines Fahrzeuges darf das Abschleppseil oder die Abschleppstange nicht länger als 5m sein und muss in der Mitte mit einem roten Fähnchen gekennzeichnet sein. Man befestigt die Stange oder das Seil an den vorgesehenen Abschleppösen an der Front bzw. am Heck des Fahrzeuges. Normalerweise befinden sich die Ösen in der Stoßstange und sind unter einer Abdeckung versteckt. Wo genau sie sich befinden, verrät ein Blick in das Bordbuch des Fahrzeuges.

Beim Abschleppen müssen beide Fahrzeuge das Warnblinklicht einschalten und ausreichend beleuchtet sein, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und gut erkennbar zu sein.

 

Was passiert, wenn ich auf der Autobahn liegen bleibe?

Bei einem Liegenbleiben auf Autobahnen schreibt der Gesetzgeber vor, diese so schnell wie möglich zu verlassen, das heißt bei der nächsten Ausfahrt muss diese verlassen werden. Auch darf mit einem Fahrzeug, welches abgeschleppt wird, die Autobahn nicht befahren werden. Es droht ein Bußgeld.

 

Was gibt es noch zu beachten?

Einspurige Fahrzeuge wie Motorräder dürfen niemals abgeschleppt werden. In diesem Fall muss es auf einem Hänger transportiert werden.

Das Lenkradschloss darf beim abgeschleppten Fahrzeug nicht einrasten, denn damit wird es unmöglich das Fahrzeug zu lenken. Das heißt der Schlüssel muss im Schloss auf Zündung geschaltet sein.

 

Den Abstand zum Vordermann konstant halten und auf Brems- und Beschleunigungsverhalten reagieren, damit es nicht versehentlich zu einem Auffahrunfall kommt. Mit einer Abschleppstange lässt sich die Distanz leichter einhalten als mit einem Seil.

Der Fahrer des Pannenwagens benötigt übrigens keinen Führerschein, er muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und fähig sein, das Fahrzeug sicher zu kontrollieren.

 

Geschwindigkeit beachten! Im Schlepptau darf man maximal 50 km/h fahren.