Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014

Warnwestenpflicht-Fahrschule Plan Berndt

Ab 1. Juli ist es so weit, auch in Deutschland wird die Warnweste im Auto zur Pflicht. Laut Gesetz müssen nun alle in Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit einer Warnweste ausgestattet sein. 

Die Warnweste darf rot, gelb oder orange sein, in jedem Fall muss diese aber mit reflektierenden Streifen versehen sein und der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Motorradfahrer bleiben bislang von der Mitführpflicht ausgenommen.

Aber nicht nur in Deutschland ist die Warnweste Pflicht auch in anderen Ländern, wie z.B. Belgien, Finnland, Frankreich, Italien und Österreich.

 

Sinnvoll ist es immer mehrere Warnweste mitzunehmen, da man im Auto nicht immer alleine unterwegs ist. Mit der Warnweste sorgt man für seine eigene Sicherheit, denn man wird man im Falle eines Unfalls besser erkannt. Trägt man dagegen dunkle Kleidung ist man in der Nacht so gut wie nicht zu erkennen. 

 

Sollte man bei einer Kontrolle keine Warnweste dabei haben, kann ein Verwanungsgeld fällig werden, da ist es günstiger ein paar Euro für seine Sicherheit zu investieren.

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