Abstand halten

Foto: pixabay/dawnfu
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Sicherlich hat sich beinahe jeder schon einmal über drängelnde Autofahrer aufgeregt. Ein zu geringer Sicherheitsabstand kann zu brenzligen oder Lebensgefährlichen Situationen führen. Aber nicht nur unter Autofahrern muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden sondern auch zu einspurigen Fahrzeugen wie Fahrradfahrern oder Motorrädern. In Deutschland gelten folgende Regelungen:


 

Seitenabstand:

Bei einspurigen Fahrzeugen mindestens 1,5 m (Motorrad, Fahrrad etc.)

PKW oder LKW mindestens 1 m

Wartenden Schul- und Linienbussen mindestens 2 m (dazu gilt es die Geschwindigkeit zu reduzieren)

Abstand nach vorne:

Die Straßenverkehrsordnung schreibt lediglich einen ausreichend großen Sicherheitsabstand vor, um das Fahrzeug rechtzeitig vollständig abbremsen zu können, wenn der Vordermann eine Vollbremsung einlegt.

In der Praxis ergibt sich somit folgender Sicherheitsabstand:

Außerhalb geschlossener Ortschaften: „Halber Tacho“ das heißt bei 100 km/h müssen 50 m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden, oder auch die „2-Sekunden-Regel“, das lässt sich prüfen indem man sich einen Punkt sucht, z.B. eine Markierung oder einen Schatten und sobald der Vordermann diesen Punkt passiert hat zählt man 2 Sekunden ab bis man selbst diesen Punkt passiert. Erreicht man die Markierung früher, ist der Abstand zu gering.

 

Innerhalb geschlossener Ortschaften: Hier empfiehlt sich ein Sicherheitsabstand von etwa 3-PKW Längen, oder der Abstand von einer Sekunde.