Bei Rot über die Ampel – Im Einsatz Pflicht

Foto: pixabay/music4life
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Im Falle eines sich nähernden Einsatzfahrzeuges, haben nach Paragraf 38 StVO alle Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Doch was wenn ich mich vor einer roten Ampel, einem Stoppschild oder einer durchgezogenen Linie befinde?

Sofern es nicht möglich ist dem Einsatzfahrzeug nach links oder rechts auszuweichen, dürfen rote Ampeln und Stoppschilder überfahren werden. Allerdings gilt hierbei, langsam und nur soweit wie nötig zu fahren, um Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr im Einsatz freie Bahn zu schaffen.


Sollte man dabei geblitzt werden, ist es ratsam sich Datum und Uhrzeit zu notieren. Alle Einsatzfahrten werden dokumentiert, somit ist es nachvollziehbar warum man über die rote Ampel fahren musste. Bleibt man unmittelbar nach der Ampel stehen, sollte man normalerweise keinen Strafzettel erhalten.