Nebelscheinwerfer und Schlussleuchte

Foto: Pixabay /Unsplash
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Im Herbst und Winter ist Nebel keine Seltenheit. Für bessere Sicht und Gesehen-werden gibt es Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte. Wann darf man die Zusatzbeleuchtung einschalten und welche Regeln gelten?

Der Einsatz von Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) erst nach erheblicher Behinderung der Sicht durch Regen, Nebel oder Schnee erlaubt.

Die Schlussleuchte darf sogar erst bei Sichtweiten von weniger als 50m eingeschaltet werden. Wann dies der Fall ist, lässt sich anhand der Straßenpfosten ableiten, diese stehen in Deutschland in einem Abstand von 50m.


Vorsicht bei Nutzung der Nebelschlussleuchte!

Das helle Licht kann den nachfolgenden Verkehr stark blenden, da die Leuchte heller ist als etwa das Bremslicht. Daher sollte sie nur eingeschaltet werden, wenn es wirklich nötig ist.

Außerdem ist nach Einschalten der Schlussleuchte, die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h limitiert. 

Eine falsche Verwendung der Nebelschlussleuchte kann ein Verwarngeld von 20 € nach sich ziehen,  bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bis zu 35 €.


Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Nebelscheinwerfer sich kein Ersatz für das Tagfahrlicht oder Abblendlicht. Sie dürfen tatsächlich nur bei schlechter Sicht eingeschaltet werden.